Bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt, Ihre Ärztin oder an das Ärztefon.
Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie die Notfallnummer.
Hier finden Sie die Notfallnummern aller
kantonalen Lungenligen.
Unsere Fachpersonen sind im Gerätenotfall und für die dringende Erstversorgung mit Sauerstoff auch ausserhalb unserer Öffnungszeiten für Sie da.
Während Öffnungszeiten Montag bis
Freitag von 8 bis 17 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten
Häufig gesuchte Themen:
Ein Absauggerät sorgt dafür, dass überschüssiger Schleim oder andere Sekrete aus den Atemwegen entfernt werden. Betroffene, die eine Tracheotomie (chirurgischer Eingriff, um Zugang zur Luftröhre zu schaffen) hatten, benötigen in den meisten Fällen ein Absauggerät. Eine ärztliche Verordnung für ein Gerät können auch Personen erhalten, die über keinen intakten Husten-Reflex und nicht über genügend Kraft zum Abhusten des Schleims verfügen. In solchen Fällen wird das Gerät eingesetzt, um zu verhindern, dass Schleim in die Lunge gelangt oder sich bei einer Erkältung zu stark ansammelt. Dadurch können medizinische Notfälle eher vermieden werden.
Unsere Fachpersonen arbeiten eng mit den zuweisenden Ärzten und Ärztinnen zusammen, um Menschen mit Lungenkrankheiten umfassend zu unterstützen. Unser Angebot umfasst:
Wenn Sie Fragen zum Gerät haben oder unsicher im Umgang damit sind, rufen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne.
Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernimmt die Krankenkasse (obligatorische Grundversicherung) die Kosten der Absaugtherapie.
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