Bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt, Ihre Ärztin oder an das Ärztefon.
Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie die Notfallnummer.
Hier finden Sie die Notfallnummern aller
kantonalen Lungenligen.
Unsere Fachpersonen sind im Gerätenotfall und für die dringende Erstversorgung mit Sauerstoff auch ausserhalb unserer Öffnungszeiten für Sie da.
Während Öffnungszeiten Montag bis
Freitag von 8 bis 17 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten
Häufig gesuchte Themen:
Eine langfristige Sauerstofftherapie senkt die Atemnot und steigert damit die Leistungsfähigkeit und Lebensqualität der Betroffenen, unterstützt das Herz-Kreislauf-System und erhöht die Lebenserwartung von Lungenkranken.
Die Sauerstofftherapie wird bei verschiedenen Krankheiten eingesetzt. Darunter COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Lungenfibrose (bspw. zystische Lungenfibrose, idiopathische Lungenfibrose, etc.), Lungenkrebs, Pulmonale Hypertonie und Herzinsuffizienz.
Setzen Sie sich mit Ihrem Pneumologen, Ihrer Pneumologin oder HausärztIn in Verbindung, um herauszufinden, ob bei Ihnen eine (chronische) Lungenkrankheit vorliegt oder ob eine bereits bekannte Lungenkrankheit so weit fortgeschritten ist, dass für Sie eine Sauerstofftherapie notwendig ist. Bei Bedarf stellt der behandelnde Arzt oder die Ärztin dann eine Verordnung aus, die an uns weitergeleitet wird.
Liegt diese Verordnung vor, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um ein geeignetes Sauerstoffgerät zu organisieren.
Rufen Sie uns gerne an. Wir klären Ihre Fragen und Unsicherheiten telefonisch und bieten bei Bedarf auch Hausbesuche an.
Unsere Fachpersonen arbeiten eng mit den zuweisenden Ärzten und Ärztinnen zusammen, um Menschen mit Lungenkrankheiten umfassend zu unterstützen. Unser Angebot umfasst:
Es gibt verschiedene Sauerstoffsysteme:
Die Wahl des passenden Sauerstoffgeräts hängt primär davon ab, wieviel Sauerstoff Sie benötigen und wie mobil Sie sind bzw. wie häufig Sie sich ausserhalb Ihrer Wohnung aufhalten. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestimmt nach diesen Kriterien das medizinisch zielführende Sauerstoffsystem. Unsere Fachpersonen besprechen mit Ihnen dann welche Gerätetypen dafür in Frage kommen und mit welchen Sie sich wohl fühlen.
Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernimmt die Krankenkasse (obligatorische Grundversicherung) die Kosten für die Sauerstofftherapie. ÄrztInnen und FachärztInnen überweisen Betroffene an LUNGE ZÜRICH, wo sie eine umfassende Beratung zur Sauerstofftherapie erhalten.
Die Verordnung ist jeweils für drei Monate oder ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Sie muss dann durch den verordnenden Arzt oder die verordnende Ärztin verlängert werden.
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