Mechanische Heimventilation

Bei einigen Menschen ist die Atmung aufgrund einer vorübergehenden oder dauerhaften Störung des Nervensystems oder der Atemmuskulatur stark beeinträchtigt. Die Atemarbeit kann in einem solchen Fall nur durch die Unterstützung eines Beatmungsgeräts sichergestellt werden.

Funktion

Geräte zur mechanischen Heimventilation unterstützen die Atemmuskulatur von lungenkranken Menschen, indem sie die benötigte Luft direkt in die Atemwege pumpen. Die Luft, meist Zimmerluft, wird dabei über Nasenmasken, Vollgesichtsmasken oder eine in die Luftröhre eingeführte Kanüle zugeführt. 

Die Heimventilation ermöglicht eine Behandlung zu Hause und wird bei Erkrankungen wie Adipositas-Hypoventilationssyndrom, obstruktiven Lungenkrankheiten sowie neuro- und myopathischen Erkrankungen eingesetzt.

Ablauf

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird Ihnen das entsprechende Gerät abgeben und eine Erstinstruktion machen. Ebenso wird der Arzt oder die Ärztin die nötigen Schritte unternehmen, um eine entsprechende Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse zu erhalten. Sobald LUNGE ZÜRICH von einer Geräteabgabe erfährt, wird sich eine unserer Fachpersonen bei Ihnen melden, um mit Ihnen einen Termin für eine vertiefte Instruktion zu vereinbaren. An diesem Termin erfahren Sie folgende Informationen:

  • Alles Notwendige rund um Ihre Therapie
  • Informationen zur Bedienung und Reinigung des ausgewählten Geräts
  • Anweisungen, wie Sie sich bei einem Gerätenotfall verhalten sollten
  • Informationen zur Bestellung von allgemeinem Verbrauchsmaterial sowie von Reservematerial bei Therapien, welche über 16 Stunden täglich angewendet werden. 

Rufen Sie uns gerne an. Wir versuchen, Ihr Anliegen telefonisch zu lösen oder vereinbaren bei Bedarf einen Termin in der Beratungsstelle. Tritt ein Problem ausserhalb der Öffnungszeiten auf, können Sie den Bereitschaftsdienst kontaktieren.

Unsere Leistungen

Unsere Fachpersonen arbeiten eng mit den zuweisenden Ärzten und Ärztinnen zusammen. Wir unterstützen Betroffene mit folgenden Angeboten:

  • Therapiebegleitung und -kontrolle
  • Beratung der Betroffenen und ihren Angehörigen
  • Geräteinstruktion
  • Maskenberatung
  • 24-Stunden-Bereitschaftsdienst
  • Hausbesuche

Kosten

Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernimmt die Krankenkasse (obligatorische Grundversicherung) die Kosten für die mechanische Heimventilation. Die Verordnung ist in der Regel ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig und muss durch den verordnenden Arzt oder die verordnende Ärztin verlängert werden.

Weitere Informationen

Merkblätter Mechanische Heimventilation
Broschüre Heimbeatmung Lungenliga Schweiz