Verhaltens- und Hygieneregeln - Wie schützen wir uns und andere?

Die Situation rund um das Coronavirus COVID-19 ändert sich sehr rasch und die Empfehlungen bzw. Weisungen des BAGs werden laufend angepasst. Besuchen Sie die Webseite des BAGs, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

 

 

Die Corona-Pandemie belastet längst nicht mehr nur die körperliche Verfassung, sondern drückt zunehmend auch auf das Gemüt. Geht es Ihnen nicht gut oder sorgen Sie sich um jemanden? Suchen Sie das Gespräch und kümmern Sie sich so um Ihre psychische Gesundheit. Das BAG hat Ihnen in diesem Flyer verschiedenen Anlaufstellen zusammengetragen. 

 

Schweizweite Massnahmen

  • Per 1. April 2022 wurde die besondere Lage aufgehoben. Es sind aktuell keine schweizweiten Massnahmen in Kraft. 
  • Für infizierte Personen fällt die Isolationspflicht weg. Die Kantone können aber eigene Massnahmen festlegen. 

Massnahmen im Kanton Zürich (gemäss Gesundheitsdirektion Zürich):

  • Die Maskenpflicht für Mitarbeitende und Besucher in den Innenräumen in Spitälern und Kliniken sowie in Alters- und Pflegeheimen wurde per 30. Mai 2022 aufgehoben.
  • Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich empfiehlt besonders gefährdete Personen, sich bei Symptomen weiterhin testen lassen. Bei Symtomen übernimmt der Kanton die Testkosten.
  • Nicht besonders gefährdete Personen können sich bei Symptomen ebenfalls testen lassen, wenn sie möchten.

Das BAG empfiehlt Personen, die sich weiterhin schützen möchten (Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG):

  • Impfen lassen - Fragen und Antworten zur Impfung finden Sie auf dieser Seite des BAG.
  • Maske tragen (empfohlen sind Hygienemasken und FFP2- bzw. FFP3-Masken. Schals, Gesichtsvisiere und selbstgenähte Masken werden nicht empfohlen. 
  • Mehrmals täglich lüften
  • Gründlich und regelmässig Hände waschen (Kurzvideo) und Händeschütteln vermeiden.
  • In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen (Kurzvideo).

 

Weitere Informationen

Zuletzt geändert:
17. Oktober 2024