Besonders gefährdete Personen

Die Situation rund um das Coronavirus COVID-19 ändert sich sehr rasch und die Empfehlungen bzw. Weisungen des BAGs werden laufend angepasst. Besuchen Sie die Webseite des BAGs um die aktuellsten Informationen zu erhalten.


Für bestimmte Personen ist die Ansteckung mit dem neuen Coronavirus gefährlich, denn vor allem bei ihnen kann die Erkrankung schwer verlaufen. 

Zu den besonders gefährdeten Personen zählen gemäss BAG:

  • Ältere Menschen: Das Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus steigt mit zunehmendem Alter. Ab einem Alter von 50 Jahren erhöht sich zudem die Hospitalisierungsrate. Auch Vorerkrankungen erhöhen das Risiko zusätzlich.
  • Bluthochdruck
  • Lungen- und Atemwegserkrankungen
  • Diabetes
  • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krebs
  • Adipositas (morbid, BMI ≥ 35 kg/m2)
  • Niereninsuffizienz
  • Leberzirrhose
  • Schwangere Frauen

Die aktuelle Liste finden Sie auch auf der Webseite des BAGs

Empfehlungen des BAG für besonders gefährdete Personen, die sich schützen möchten:

Am besten schützten Sie sich vor einer Ansteckung indem Sie sich weiterhin an die Hygiene- und Verhaltensregeln halten. Es gelten folgende Empfehlungen (gemäss BAG):

  • Waschen Sie sich gründlich und regelmässig die Hände mit Seife.
  • Abstand halten: Vermeiden Sie enge und lange Kontakte und Menschenansammlungen und halten Sie genügend Abstand zu anderen.
  • Gesundheitszustand beobachten: Überprüfen Sie Ihren Gesundheitszustand und lassen Sie sich bei Symptomen testen.
  • Maske tragen: Atemschutzmasken können in Räumen oder Situationen, in denen ein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht, sinnvoll sein (z. B. geschlossene und schlecht belüftete Bereiche, Menschenansammlungen, ÖV).
  • Befolgen Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln.
  • Arbeit: Wenn Sie arbeitstätig sind, klären Sie mit dem Arbeitgeber ab, welche Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz gelten.

Bei arbeitsrechlichen Fragen konsultieren Sie die FAQ zum privaten Arbeitsrecht des SECO.

Vorgehen bei Krankheitssymptomen

Haben Sie ein oder mehrere Krankheitssymptome wie Husten (meist trocken), Halsschmerzen, Kurzatmigkeit oder einen plötzlichen Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl, Muskelschmerzen? Dann rufen Sie sofort Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder ein Spital an. Auch am Wochenende. Beschreiben Sie Ihre Symptome und sagen Sie, dass Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören.

Kinder und Jugendliche

Bei Kindern ist das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, gering. Gemäss dem bisherigen Wissensstand gibt es bei Kindern und Jugendlichen keine besonders gefährdeten Personengruppen, bei denen zusätzliche Schutzmassnahmen nötig sind. Die spezifische Beurteilung im Einzelfall liegt beim behandelnden Arzt oder bei der behandelnden Ärztin.

Besuche in Alters- und Pflegeheimen

Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen gehören zu den besonders gefährdeten Personen. Sie sollten deshalb möglichst vor einer Ansteckung geschützt werden. Besuche in und ausserhalb der Institutionen sollen grundsätzlich möglich sein.

Informieren Sie sich direkt bei den Einrichtungen über besondere Vorkehrungen, Verhaltensregeln und Besuchszeiten.

Zuletzt geändert:
20. September 2024