Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leider kommt es immer wieder vor, dass vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden bzw. sich die betroffenen Patientinnen und Patienten nicht abmelden. Dies verursacht auf unserer Seite unnötig viel Aufwand und treibt am Schluss die Gesundheitskosten unnötig in die Höhe.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass LUNGE ZÜRICH eine Umtriebsentschädigung von CHF 60 in Rechnung stellen wird, wenn Sie unentschuldigt einem vereinbarten Termin fernbleiben (Abmeldungen sind in der Regel bis 24 Stunden im Voraus möglich).

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 

Zuletzt geändert:
5. Juli 2022