Beschwerdestelle
LUNGE ZÜRICH ist bestrebt, allen Betroffenen gute Dienstleistungen anzubieten und diese gemäss den geltenden Regeln abzurechnen. Sollten Sie den Eindruck haben, dass wir Ihren Bedürfnisse nicht nachgekommen sind und Sie diesbezüglich Fragen haben, eventuell sogar ein Fehler geschehen ist, oder Sie eine Abrechnung nicht verstehen, dann können Sie wie untenstehend vorgehen.
Selbstverständlich dürfen Sie sich auch bei uns melden, wenn wir etwas gut gemacht haben und wir Ihren Wünschen entsprechen konnten.
- In erster Linie bitten wir Sie darum, das direkte Gespräch mit uns zu suchen.
- Für Ihr Anliegen stehen Ihnen gerne auch die zuständigen Regionalleitenden oder die Mitglieder der Geschäftsleitung zur Verfügung.
- Bleiben unüberbrückbare Differenzen, können Sie beim Bezirksrat Zürich eine Aufsichtsbeschwerde einreichen (§ 37 Abs. 1 Gesundheitsgesetz).
Wir sind bestrebt, die beste Lösung für Ihr Anliegen zu finden und danken Ihnen für Ihre Kontaktaufnahme.